Die Reform des Versorgungsausgleichs wird für alle Träger der betrieblichen Altersversorgung nicht unerhebliche Auswirkungen haben, da ihnen eine Vielzahl neuer bzw. erweiterter Pflichten auferlegt wurde. Jedes Unternehmen muss sich nach seiner individuellen Situation entscheiden, wie es künftig mit Versorgungsausgleichsfällen umgehen will. Und genau darauf zielt das Angebot der agens ab:
Neben der aktiven Beratung bzgl. der in den Unternehmen zu treffenden Entscheidungen (z. B. nach interner oder externer Teilung) unterstützt agens in allen anstehenden Themengebieten – von der Berechnungsmethodik über die Prozessgestaltung bis hin zur Einführung neuer Geschäftsvorfälle in der Bestandsverwaltung. Abgerundet wird unser Angebot durch die Beratung bei der Gestaltung der Risikostruktur des Versorgungsplanes und durch aktive Unterstützung bei den erforderlichen Berechnungen.
Ziel unserer Aktivitäten sollte sein, dass die Unternehmen schon vor dem 01.09. 2009 alle individuellen Entscheidungen getroffen haben, um auf das neue Versorgungsausgleichsrecht von Beginn an gut vorbereitet zu sein.
Unsere Solution gibt Ihnen einen Überblick über die Thematik und die Beratungsschwerpunkte.
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Christof.Merz@agens.com (Tel. +49 151 14295625) oder
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