agens bietet umfassende Beratung zur Versorgungs-Ausgleichsreform an

Am 12. Februar 2009 hat der Bundestag das Gesetz zur Strukturreform des Ver­sorgungsausgleichs verabschiedet. Nach der Zustimmung des Bun­desrates vom 06. März 2009 tritt das Versorgungsausgleichsge­setz (VersAusglG) bereits zum 01.09.2009 in Kraft.

Die Reform des Versor­gungsausgleichs wird für alle Träger der betrieblichen Altersversorgung  nicht unerhebliche Auswirkun­gen haben, da ihnen eine Vielzahl neuer bzw. erweiterter Pflichten aufer­legt wurde.  Jedes Unternehmen muss sich nach seiner individuel­len Situation entscheiden, wie es künftig mit Versor­gungsausgleichsfällen um­gehen will. Und genau darauf zielt das Angebot der agens ab:

Neben der aktiven Beratung bzgl. der in den Unternehmen zu treffenden Entscheidungen (z. B. nach interner oder externer Teilung) unterstützt agens in allen anstehenden Themengebieten – von der Berechnungsmethodik über die Prozessgestaltung bis hin zur Einführung neuer Geschäftsvorfälle in der Bestandsverwaltung. Abgerundet wird unser Angebot durch die Beratung bei der Gestaltung der Risikostruktur des Versorgungsplanes und durch aktive Unterstützung bei den erforderlichen Berechnungen.

Ziel unserer Aktivitäten sollte sein, dass die Unternehmen schon  vor dem 01.09. 2009 alle individu­ellen Entscheidungen getroffen haben, um auf das neue Versorgungs­ausgleichsrecht von Beginn an gut vorbereitet zu sein.

Unsere Solution gibt Ihnen einen Überblick über die Thematik und die Beratungsschwerpunkte.

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Dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine kurze Mail an:

Christof.Merz@agens.com (Tel. +49 151 14295625) oder

Falk.Bathe@agens.com (Tel. +49 151 14295640).

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