Kapitalanlagen

Die Prüfung der Investitionstätigkeit gehört zu den jährlich durchzuführenden Pflichtprüfungen der Internen Revision.

Unternehmen sind verpflichtet, die Risiken der gängigen Anlageklassen, die Unabhängigkeit und die allgemeine Effektivität des Anlagemanagements sowie die Wirksamkeit des Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems regelmäßig zu beurteilen.

Besonderes Augenmerk ist hierbei auf die verwendeten Methoden für die Risikomessung, -begrenzung und –meldung zu legen. Diese Vorschriften gelten auch dann, wenn ein externer Vermögensverwalter eingesetzt wird. Auch hier muss der Vorstand sicherstellen, dass Vorgaben eingehalten werden.

Wir unterstützen Unternehmen bei der Durchführung der erforderlichen Prüfungen sowohl intern als auch bei Auslagerungslösungen.

Darüber hinaus sind wir in der Lage, neue Produkte und Risikomessmethoden einer sachgerechten Prüfung zu unterziehen. Das interne Prüferteam arbeitet mit uns im Sinne einer strategischen Partnerschaft zusammen. Bei Bedarf übernehmen wir die kompletten Aufgaben innerhalb einer Prüfung.

Nur mit dem notwendigen Fachwissen über die gängigen Anlageprodukte und deren Risiken kann die Investitionstätigkeit sinnvoll auf ihre Angemessenheit beurteilt und ein Mehrwert für das Unternehmen erzielt werden. Hierzu gehört das Wissen über moderne Methoden der Risikosteuerung und -messung sowie über eine kombinierte Steuerung der Aktiv-/Passivseite. Tiefgehende Kenntnisse zur Berechnung der Risikotragfähigkeit runden dieses Anforderungsprofil ab.

Erfahrene Experten aus dem Bereich der Kapitalanlage und des Risikomanagement bringen ihr Wissen in die Prüfungen ein und unterstützen unsere Kunden bei der Einschätzung der Risikosituation. Hierzu gehört auch die Beurteilung inwieweit die aufsichtsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

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